Staatlich geförderte Nachhilfe durch BUT

Bildung und Teilhabe: Was ist das?

Bildung und Teilhabe ist ein Unterstützungsangebot des deutschen Staates, das Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Familien mit geringem Einkommen dabei hilft, gleichberechtigt am gesellschaftlichen und schulischen Leben teilzuhaben.
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Ziel der Bildung und Teilhabe

Ziel ist es, finanzielle Hindernisse abzubauen, um Bildungs- und Freizeitangebote wahrnehmen zu können. Dies umfasst:
Bildung
Unterstützung bei Schulausflügen, Klassenfahrten, Schulbedarf, Nachhilfe, Mittagessen in Schule und Kita sowie Schülerbeförderung.
Teilhabe
Ermöglichung von Aktivitäten in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit.
01

Antragstellung

Den Antrag erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter, Sozialamt oder bei der Familienkasse. Viele Kommunen bieten auch die Möglichkeit, die Formulare online herunterzuladen.

02

Unterlagen beifügen

Dem Antrag müssen Nachweise über die Berechtigung beigefügt werden. Dies kann zum Beispiel ein Bescheid über Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag sein.

03

Einreichung des Antrags

Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

04

Bescheid abwarten

Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid, ob und in welchem Umfang die Leistungen gewährt werden.

„Die Nachhilfe Genies“: Wir beraten und unterstützen Sie!

Unser Nachhilfeinstitut „Die Nachhilfe Genies“ bietet umfassende Beratung zu den Möglichkeiten der Bildung und Teilhabe. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen der Anträge und unterstützen Sie dabei, die richtigen Nachweise zu sammeln. Nutzen Sie unsere Expertise, um sicherzustellen, dass Ihre Kinder die bestmögliche Unterstützung erhalten.

Wem steht Bildung und Teilhabe zu, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket stehen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahren zu, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Die genauen Voraussetzungen sind:

Empfänger von Sozialleistungen*: Die Familie muss eine der folgenden Leistungen beziehen:

 - Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialgeld
 - Sozialhilfe
 - Wohngeld
 - Kinderzuschlag
 - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

*Nachweise erbringen: Es müssen entsprechende Nachweise über den Bezug der genannten Leistungen vorgelegt werden.