Den Antrag erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter, Sozialamt oder bei der Familienkasse. Viele Kommunen bieten auch die Möglichkeit, die Formulare online herunterzuladen.
Dem Antrag müssen Nachweise über die Berechtigung beigefügt werden. Dies kann zum Beispiel ein Bescheid über Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag sein.
Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid, ob und in welchem Umfang die Leistungen gewährt werden.
- Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialgeld
- Sozialhilfe
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz